Herbst-Probespiel 2024 BLJO-Probespiel Herbst 2024 - StreicherBis spätestens 15. Oktober ausgefüllt zurücksenden! „*“ zeigt erforderliche Felder an Vorname* Name* Instrument*ViolineViolaCelloKontrabassAktueller Lehrer* Die Zustimmung des Lehrers / der Lehrerin zu diesem Vorspiel habe ich:* ja nein E-Mail*Dieses Feld ist wichtig, denn nur, wenn es ausgefüllt ist, bekommst Du eine Kopie Deiner Anmeldung zugesandt. aktiver Einsatz im BLJO* ich könnte an der Winterarbeitsphase vom 27.12.24 bis 6. bzw. 10. 01.25 teilnehmen ich kann an der Winterarbeitsphase 2024/25 noch nicht teilnehmen Wer bei der Winterarbeitsphase nicht teilnehmen kann, wird zu diesem Probespiel wegen der vielen Bewerber nicht eingeladen. Eine Einladung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt automatisch. Die ursprüngliche Bewerbung behält ihre Gültigkeit. Herbst-Probespiel 2024*BLJO-Probespiel am 31. Oktober in Amberg/Opf.; vermutlich nachmittags. möchte ich teilnehmen kann ich nicht teilnehmen Wer an diesem Herbstprobespiel aus welchem Grund auch immer nicht teilnehmen will oder kann, braucht sich nicht noch einmal neu zu bewerben. Die ursprüngliche Bewerbung behält ihre Gültigkeit. Du wirst bei nächstmöglicher Gelegenheit automatisch wieder eingeladen!Weiteres Interesse am BLJO? ich bitte um Einladung zum Probespiel im Frühjahr 2025 ich möchte aus der Bewerberdatei gelöscht werden Vorspielprogramm*- das Vorspielprogramm sollte folgende Kriterien erfüllen: zwei Stücke aus zwei unterschiedlichen Epochen - bei diesen beiden Vorträgen muss der eine schnell und einer langsam sein - das Vorspiel ist mit Klavierbegleitung zu absolvieren (Ausnahme: auskomponierte Solowerke). für das zweite und ggf. dritte Stück einfach auf das + am Ende der Zeile klicken.KomponistWerkSatz Hinzufügen EntfernenKlavierbegleiter*Eine professionelle Klavierbegleitung wird gestellt, wenn der Proband keinen eigenen Begleiter hat. ich bitte um einen Klavierbegleiter ich brauche keinen Klavierbegleiter zusätzliche Wünsche / KommentareNameDieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.